ASK-Fälle

Ausnahmeregelung für „ASK“-Fälle mit Überweisungsschein

In Sonderfällen werden Patienten mit ärztlicher Überweisung zeitnah aufgenommen, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Störung (ASK) einer spezialisierten Behandlung bedürfen.

In diesen Fällen dürfen - im Gegensatz zur Niederlassungspraxis - auch zusätzliche als die in den Psychotherapierichtlinien festgelegten Psychotherapiemethoden oder -umsetzungen (Frequenz, Dauer, Länge) angewendet werden.

Anmeldung unter

Online-Anmeldung

info@pha-tuc.de

Bitte beachten Sie, dass die gefragtesten Termine Nachmittagstermine sind. Rechnen Sie mit deutlich kürzeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz, wenn Sie vormittags Zeit dafür einplanen.

Informationen für Behandelnde

In der Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen gem. §117 Abs.1 Satz 3 + 4 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie der deutschen Krankenhausgesellschaft wird eine Ergänzung der exklusiven Zweckbestimmung von Hochschulambulanzen um einen speziellen Indikationsbereich von Patienten mit besonders schwerwiegenden, komplexen oder schwierig zu therapierenden Störungen vorgenommen.

In derartigen Sonderfällen werden Patienten mit ärztlicher Überweisung zeitnah aufgenommen, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Störung (ASK) einer spezialisierten Behandlung bedürfen.

In Ausnahmefällen ist zur Gewährleistung des Nahtlosigkeitsprinzips auch eine Direktüberweisung aus stationären Einrichtungen möglich.